ETP Spółka Akcyjna w restrukturyzacji
Niniejszym zawiadamiamy, iż postanowieniem z dnia 22 września 2022 r., sygnatura akt KA1K/GR/15/2022 Sąd Rejonowy Katowice-Wschód w Katowicach X Wydział Gospodarczy otworzył postępowanie restrukturyzacyjne - postępowanie sanacyjne ETP Spółka Akcyjna z siedzibą w Katowicach (numer KRS 0000055522).
Zarządcą został wyznaczony Bartosz Klepacz, Kwalifikowany Doradca Restrukturyzacyjny, licencja nr 209.
Verhaltenskodex der ETP S.A.
Verhaltenskodex der ETP S.A.
Die Hauptaktivitäten des Unternehmens und das Element der Strategie der ETP S.A. basieren auf verantwortlicher Gewerbeausübung im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung und der Corporate Social Responsibility. Der Verhaltenskodex der ETP S.A. gilt als Nachweis für die Verpflichtung unseres Unternehmens zur Beachtung höchster ethischer Standards, Ehrlichkeit und nachhaltiger Entwicklung, die der Corporate Social Responsibility bei der Gewerbeausübung, darunter in Zusammenarbeit mit Lieferanten/ Nachunternehmern und/oder Geschäftspartnern, zugrunde liegen.
Der Verhaltenskodex der ETP S.A. bestimmt die minimalen Arbeits- und Geschäftstätigkeitsstandards, die alle Lieferanten und/oder Geschäftspartner der ETP S.A. zu beachten haben, wobei dies zugleich für alle rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit gilt. Zudem haben sie sich bestmöglicher Business-Praktiken zu bedienen. Wir erwarten von unseren potentiellen Lieferanten/Nachunternehmern und/oder Geschäftspartnern, dass sie die Standards aus diesem Verhaltenskodex der ETP S.A. bei sich selbst und in Bezug auf deren eigene Unterlieferanten und/oder Nachunternehmer anwenden werden.
Dieser Verhaltenskodex der ETP S.A. definiert grundlegende Regeln und Anforderungen, auf Grundlage derer sich die Geschäftstätigkeit jedes unserer Lieferanten und Geschäftspartner stützen sollte.
Zu diesen Regeln zählt Folgendes:
1. BEACHTUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN
Jeder Lieferant/Nachunternehmer und/oder Geschäftspartner ist zu Folgendem verpflichtet:
- Beachtung und Befolgung in allen Bereichen der eigenen Geschäftstätigkeit der Gesetze, Verordnungen und anderer geltender EU-, nationaler und internationaler Rechtsvorschriften.
2. KORRUPTIONS- UND BESTECHUNGSVERBOT SOWIE BEZIEHUNGEN MIT STAKEHOLDERN
Jeder Lieferant/Nachunternehmer und/oder Geschäftspartner ist zu Folgendem verpflichtet:
- weder direkt noch indirekt Geldzuwendungen oder andere materielle Vorteile oder Dienstleistungen jedweden natürlichen oder juristischen Personen vorschlagen, überreichen oder versprechen, die einen Einfluss auf die Geschäftsentscheidungen dieser Personen oder Rechtsträger haben könnten oder zur Verleitung dieser natürlichen oder juristischen Personen zu Handlungen entgegen den ihnen anvertrauten Aufgaben führen könnten, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen;
- Situationen vermeiden, die das Eintreten oder die mögliche Entstehung eines Interessenkonflikts verursachen können;